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Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Autor: lilo
Erstellt: 15.02.2008 - 17:16
Betreff: Aufspaltung des Betriebs
Hallo,

vor einigen Tagen habe ich erfahren,dass unser Unternehmen sich von einem Teil, nämlich den Callcentern trennen will. Erst war angedacht, dass wir outgesourct werden allerdings hat der größte Aktionär der mit mehr als 90% Aktienanteil das sagen hat sich letztes Jahr dazu entschlossen seine Aktienanteile zu verkaufen. Somit konnte das Projekt outsourcing nicht vorangetrieben werden, da nach Bekanntgabe des Aktiensverkaufs die Bedingungen sich geändert hatten.

Nun will sich die AG von ihren Callcentern trennen. Diese Callcenter sollen eine eigenständige Service GmbH werden.
Für mich ist das mit sehr großen Bedenken und Ängsten verbunden. Denn bei einem Outsourcing wären die Verträge ja mindestens ein Jahr sicher gewesen und Kündigungen hätten auch nicht vor dem Ablauf eines Jahres ausgesprochen werden dürfen (abgesehen von Verhaltensbedingten).

Hat vielleicht irgendjemand Erfahrung mit so einer Spaltung? Man hat mir gesagt wenn die Unternehmsteile gespaltet werden und eine GmbH gegründet wird können komplett neue Verträge aufgesetzt werden die dann meistens mit großen Nachteilen für die Arbeitnehmer verbunden ist. Habe ich nach dieser Spaltung und Neugründung dieser GmbH einen Kündigungsschutz? Muss ich jede Vertragsbedingungen unterschreiben?

Für alle Infos und Tipps bin ich dankbar

______________________________________
Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 17.1.2004
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 15.02.2008 - 17:17
Betreff: re: Aufspaltung des Betriebs
Hallo Lilo,

ich verstehe gut, dass Ihnen dies große Sorgen macht. Wir können und dürfen Ihnen jedoch keine Auskunft geben, weil wir nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen dürfen. Das Erteilen juristischer Ratschläge wäre auch fahrlässig, weil es, wie fast immer bei Rechtsfragen, sehr auf die "Umstände des Einzelfalls" ankommt - beispielsweise darauf, ob es sich um einen "Share Deal" oder um einen "Asset Deal" handelt.

Deshalb auch meine dringende Empfehlung, dass Sie sich nicht auf das Halbwissen juristischer "Barfußdoktoren" verlassen. Ziehen Sie, wenn die Sache konkreter wird, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate. Eine Erstberatung ist gar nicht so teuer: Nach der §20 BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) kostet sie maximal 180 Euro plus MWSt, die Sie sich möglicherweise mit einigen ihrer mitbetroffenen Kolleg(inn)en teilen können. Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt können Sie sich mal den Artikel Betriebsübergang anschauen. Aber bitte wirklich nur zur Vorbereitung einer anwaltlichen Beratung, denn diese Artikel sind keine bis ins Letzte präzise Aufarbeitung der juristischen Materie, sondern sind nur als erste Orientierung für Change Manager gedacht!

Freundliche Grüße
und alles Gute

Winfried Berner
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
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