Die Umsetzungsberatung

Das Change Management Forum



Neu von Winfried Berner:
"Change!"

15 Fallstudien zu Sanierung, Turnaround, Prozessoptimierung, Reorganisation und Kulturveränderung

Change! - 15 Fallstudien zu Sanierung, Turnaround, Prozessoptimierung, Reorganisation und Kulturveränderung

Für weitere Informationen
klicken Sie bitte hier.
 

Neu von Winfried Berner:
"Bleiben oder Gehen"

Bleiben oder Gehen

Für weitere Informationen
klicken Sie bitte hier.
 

Anzeige

 

Willkommen im Change Management-Forum!

Das Forum wurde abgeschaltet. Sie können darin weiterhin recherchieren, jedoch keine Beiträge mehr einstellen.

Das Change Management Forum
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Autor: Esther
Erstellt: 10.02.2008 - 18:52
Betreff: Betriebsübergang §613a BGB
Hallo,

folgendes Szenario: Gesamtbetrieb wurde veräußert. Die Mitarbeiter sind bisher nicht über den Betriebsübergang informiert. Es sollen Kündigungen erfolgen. Nach obigem § stehen die ArbeitnehmerInnen unter Schutz.

Frage: Sind die ArbeitnehmerInnen die sich noch in der Probezeit befinden von diesem Schutz ausgenommen?
Konkret: Arbeitgeber möchte Probezeitkündigungen ohne Angabe von Gründen vor Bekanntgabe des Betriebsüberganges aussprechen - ist dieses problemlos möglich?

Vielen Dank für Antwort.

______________________________________
Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 16.1.2006
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 10.02.2008 - 18:53
Betreff: re: Betriebsübergang §613a BGB
Hallo Esther,

ich kann Ihnen leider nur das antworten, was ich bei allen Anfragen zu juristischen Themen sagen muss:

Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir als Nichtjuristen keine Rechtsberatung im Einzelfall machen. Am besten wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat bzw. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. (Die Erstberatung ist nicht sehr teuer; sie darf nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen kosten.)

Einen ersten Überblick über die Rechtslage bei einem Betriebsübergang gibt Ihnen der hier verlinkte Artikel. Alles Weitere sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Viel Erfolg und
freundliche Grüße

Winfried Berner
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Sie müssen sich anmelden, um in dieser Konferenz eine Nachricht zu schreiben.