Hallo,
folgendes Szenario: Gesamtbetrieb wurde veräußert. Die Mitarbeiter sind bisher nicht über den Betriebsübergang informiert. Es sollen Kündigungen erfolgen. Nach obigem § stehen die ArbeitnehmerInnen unter Schutz.
Frage: Sind die ArbeitnehmerInnen die sich noch in der Probezeit befinden von diesem Schutz ausgenommen?
Konkret: Arbeitgeber möchte Probezeitkündigungen ohne Angabe von Gründen vor Bekanntgabe des Betriebsüberganges aussprechen - ist dieses problemlos möglich?
Vielen Dank für Antwort.
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Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 16.1.2006
folgendes Szenario: Gesamtbetrieb wurde veräußert. Die Mitarbeiter sind bisher nicht über den Betriebsübergang informiert. Es sollen Kündigungen erfolgen. Nach obigem § stehen die ArbeitnehmerInnen unter Schutz.
Frage: Sind die ArbeitnehmerInnen die sich noch in der Probezeit befinden von diesem Schutz ausgenommen?
Konkret: Arbeitgeber möchte Probezeitkündigungen ohne Angabe von Gründen vor Bekanntgabe des Betriebsüberganges aussprechen - ist dieses problemlos möglich?
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Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 16.1.2006


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