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Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Autor: WagnerK
Erstellt: 10.02.2008 - 19:28
Betreff: Höhe der Abfindung
Hallo!

Lt. KSchG § 1a (2) beträgt die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Darf die Abfindung im Sozialplan schlechter ( <0,5) ausfallen?

MfG - K. Wagner

______________________________________
Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 23.3.2006
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 10.02.2008 - 19:29
Betreff: re: Höhe der Abfindung
Hallo,

nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir als Nichtjuristen keine Rechtsberatung durchführen. Das wäre im Übrigen auch fahrlässig, weil unsere Kenntnisse dafür einfach nicht reichen: Wie ich auf der Seite Arbeitsrecht in der Einleitung geschrieben habe, müssen Change Manager als "arbeitsrechtliche Barfußdoktoren" dazu in der Lage sein, kritische arbeitsrechtliche Fragen zu erkennen, nicht aber, sie zu beantworten.

Allgemein lässt sich aber feststellen, dass natürlich auch Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne an Recht und Gesetz gebunden sind und sich daraus nicht einfach ausklinken können. So können Arbeitgeber und Betriebsrat ja auch nicht vereinbaren, auf das im Grundgesetz garantierte Diskriminierungsverbot zu "verzichten" und Frauen und Ausländer künftig beherzt zu benachteiligen. Oder genauer: Sie könnten es zwar vereinbaren, aber ein solcher Beschluss wäre grob rechtswidrig und damit juristisch leicht zu Fall zu bringen.

Etwas anders könnte die Situation sein, wenn ein Arbeitgeber wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, die gesetzlich vorgesehenen Abfindungen zu bezahlen. Auch das hebt das geltende Recht zwar nicht auf, aber "wo nichts ist, hat der Kaiser das Recht verloren". Wenn der Betriebsrat diese Tatsache in einem entsprechend ausgestalteten Sozialplan anerkennt, kollidieren individuelle und kollektive Rechte.

Was dann gilt und welches Verhalten für den Einzelnen dann sinnvoll ist, kann Ihnen am ehesten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten. Zu der Konsultation eines solchen Fachanwalts würde ich Ihnen denn auch dringend raten; einige Hinweise dazu habe ich unlängst auf eine Frage zum Thema Sozialauswahl gegeben.

Viel Erfolg und freundliche Grüße

Winfried Berner
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
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