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Anzahl Nachrichten: 4 - Seiten (1): [1]
Autor: H. Özcan
Erstellt: 10.02.2008 - 18:45
Betreff: Sozialauswahl
Hallo Forumbesucher,

ich bin von meinem Arbeitgeber mündlich gekündigt worden, schriftliche kommt in den nächsten Tagen. Ich habe gelesen dass der Arbeitgeber zu einer ''Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten''verpflichtet ist.

Frage: muss ich als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fordern eine Sozialauswahl durchzuführen ? wenn Ja wann (gleich nach dem Kündigungsschreiben oder jetzt sofort)

Vielen Dank im Voraus

______________________________________
Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 4.1.2006
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 10.02.2008 - 18:48
Betreff: re: Sozialauswahl
Hallo,

nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir als Nichtjuristen keine Rechtsberatung im Einzelfall machen. Am besten wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat bzw. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. (Die Erstberatung ist nicht sehr teuer; sie darf nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen kosten.)

Grundsätzlich ist es so, dass die Sozialauswahl nur für betriebsbedingte Kündigungen gilt, also für Kündigung infolge mangelnder Auslastung oder des Wegfalls der Tätigkeit. Bei leistungs- und verhaltensbedingten Kündigungen gibt es keine Sozialauswahl.

Ich hoffe, dass Ihnen das eine erste Orientierung gibt. Alles Weitere sollten Sie wirklich mit einem Anwalt besprechen!

Viel Erfolg und
freundliche Grüße

Winfried Berner
Autor: sweni74
Erstellt: 10.02.2008 - 19:12
Betreff: re: re: Sozialauswahl
Hallo, bin 31 . Ich bin seit 5 Jahren in ein Unternehmen beschäftigt. Nun wurde sehr viele Mitarbeiter wie ich auch kündigt nach Sozialauswahl. Hab kein Kind. Anderer Mitarbeiter die seit 2 Jahren beschäftigt worden sind ( nur einige) , werden behalten, obwohl ich die gleiche Arbeit machen kann. Sind sozial gleichgestellt wie ich, heißt kein Kind , und wesentlich jünger.Nun wurde uns immer gesagt, wir sind gekündigt wurden nach Sozialplan. Dies hat der Arbeitgeber mehrmals mündlich immer so bestätigt. Nun als der Anwalt den Sozialplan einsehen wollte, sagte der Arbeitsgeber, das wir nach Sozialauswahl gekündigt worden sind, es gibt kein Sozialplan.Ich sehe ersteinmal ein Bruch des Arbeitgeber, wegen falscher "Aussage" Ich sehe ein das Mitarbeiter die älter sind, bzw Frau bzw Kinder haben behalten werden. Nun wurde aber bereits im Rücken mit anderen Mitarbeiter Gespräche geführt, wegen weiterbeschäftigung ( sind 2 Jahre im Unternehmen, die sogenanten Skills sind schlechter wie meine , ich hatte eine fachliche leitende Funktion im Unternehmen, lernte die Mitarbeiter mit an, Unterschied jetzt, Sie verdienen weniger)
Nun hab ich gehört wegen Sozialauswahl.
Der Arbeitgeber hätte vorher ein Erfassungsbogen an alle Mitarbeiter austeilen müssen. Unser Arbeitgeber hat es nicht gemacht. Er bezieht sich auf Werte von 5 Jahren. Was gegen mich spricht. Hab immer noch kein Kind. Frage soll eigentlich sein.
Hätte der Arbeitgeber ein Erfassungsbogen austeilen müssen?
Mein Arbeitsamt wußte von einer Massenentlassung nicht , hätte der Arbeigeber dies angeben müssen?

PS : Wir waren mehr als 110 Mitarbeiter. Durch den Arbeitgeber wurde durch Erfolg ein Betriebsrat verhindert.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen .
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 10.02.2008 - 19:13
Betreff: re: re: re: Sozialauswahl
Hallo,

das ist nun leider genau die Art von Anfragen, auf die wir keine Antwort geben dürfen, auch wenn ich Ihre Not sehr gut nachfühlen kann. Aber nach dem Rechtsberatungsgesetz würden wir uns als Nichtjuristen strafbar machen, wenn wir Rechtsberatung im Einzelfall erteilen, und es wäre darüber hinaus auch nicht sehr verantwortungsvoll, weil wir mit den juristischen Details einfach zu wenig vertraut sind.

Daher meine dringende Empfehlung: Bei einer so folgenschweren Frage wäre es nicht klug, wenn Sie an dem Geld für eine anwaltliche Erstberatung sparen würden, zumal die maximal 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten darf. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und fragen Sie explizit, was er für eine Erstberatung verlangt. (Mit Anwälten darf man genauso über das Geld reden wie mit einem Schreiner!) Eine gute Idee könnte auch sein, eine Abrechnung nach aufgewandter Arbeitszeit zu vereinbaren und die für den Anfang auf eine halbe Stunde oder eine Stunde festzulegen.

Soweit ich Ihre Situation als "Barfuß-Jurist" beurteilen kann, dürfte sich das Gespräch mit einem Fachanwalt für Sie in jedem Fall lohnen!

Alles Gute und
freundliche Grüße

Winfried Berner
Anzahl Nachrichten: 4 - Seiten (1): [1]
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