Hallo Forumbesucher,
ich bin von meinem Arbeitgeber mündlich gekündigt worden, schriftliche kommt in den nächsten Tagen. Ich habe gelesen dass der Arbeitgeber zu einer ''Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten''verpflichtet ist.
Frage: muss ich als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fordern eine Sozialauswahl durchzuführen ? wenn Ja wann (gleich nach dem Kündigungsschreiben oder jetzt sofort)
Vielen Dank im Voraus
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Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 4.1.2006
ich bin von meinem Arbeitgeber mündlich gekündigt worden, schriftliche kommt in den nächsten Tagen. Ich habe gelesen dass der Arbeitgeber zu einer ''Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten''verpflichtet ist.
Frage: muss ich als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fordern eine Sozialauswahl durchzuführen ? wenn Ja wann (gleich nach dem Kündigungsschreiben oder jetzt sofort)
Vielen Dank im Voraus
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Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 4.1.2006


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