In unserem Betrieb haben wir, die Arbeitnehmer, unserem Betriebsrat unser Misstrauen ausgesprochen. Nun möchten wir gerne eine Neuwahl des Betriebsrates.
Wie können wir das anstellen?
Wie können wir das anstellen?
|
Das Change Management Forum |
|||||||||||||
|
Willkommen im Change Management-Forum!
Das Change Management Forum Alle Kategorien > Fachliches, Technisches und Methodisches > Krisen- und Konfliktmanagement > Neuwahl Betriebsrat
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
In unserem Betrieb haben wir, die Arbeitnehmer, unserem Betriebsrat unser Misstrauen ausgesprochen. Nun möchten wir gerne eine Neuwahl des Betriebsrates. Wie können wir das anstellen? Hallo Frau Luck, Ihre Frage hat drei Aspekte: einen juristischen, einen kurzfristigen politischen und einen mittel- bis langfristigen politischen. Auf den juristischen kann ich Ihnen nur allgemein antworten, da ich für eine Rechtsberatung weder kompetent noch befugt bin. Nach meiner Kenntnis sieht das Betriebsverfassungsgesetz keine "Abwahl" oder "Absetzung" des Betriebsrats in der laufenden Wahlperiode vor – genau wie wir den Bundestag ja auch nicht auflösen können, wenn wir mit seiner Arbeit nicht zufrieden sind (auch wenn wir dazu gute Gründe hätten). Eine Ausnahme sieht das Gesetz allerdings in §23 vor: § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten. (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. (…) Ob diese Voraussetzung gegeben ist, kann am ehesten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie prüfen. Gehen Sie aber davon aus, dass die Arbeitsgerichte diese Regelung sehr restriktiv handhaben, weil sie anderenfalls auch eine Aushebelung des Abwahlschutzes hinausliefe. Bleibt die politische Option. Denn eine Neuwahl findet nach § 13 BetrVG auch dann statt, wenn "der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat". Wenn die Arbeitnehmer Ihres Betriebs dem Betriebsrat also tatsächlich einstimmig oder zumindest mehrheitlich das Misstrauen ausgesprochen haben, sollten Sie ihm das, sofern er es noch nicht weiß, in geeigneter Weise deutlich machen und ihn zum Rücktritt auffordern. Zwingen können Sie ihn zwar nicht, Sie können aber sehr wohl erheblichen politischen Druck auf ihn ausüben. Wichtig ist, den Gesetzestext genau zu lesen: Es reicht die Mehrheit der Mitglieder, um einen Rücktritt des gesamten Betriebsrats auszulösen. Das heißt, im Falle einer Mehrheit können nicht einzelne Mitglieder sich weigern zurückzutreten und im Amt bleiben, sondern sie haben mit dem Rücktritt des gesamten Betriebsrats automatisch auch ihr Amt verloren. Allerdings empfehle ich, neben diesen taktischen Fragen auch zu bedenken, wie es mit der Angelegenheit mittel- bis langfristig weitergehen soll. Sie haben sehr wenig Informationen zum Hintergrund gegeben; für mich klingt aber alles danach, dass Sie sich in einem massiven innerbetrieblichen Machtkampf befinden. Machtkämpfe aber zeichnen sich in aller Regel durch sehr hohe Reibungsverluste, viel böses Blut und eine weitere Eskalation aus. Von daher lohnt es sich meines Erachtens zu überlegen, ob Sie und Ihre Kolleg(inn)en sich langfristig einen Gefallen damit tun, diese Runde des Machtkampfs zu gewinnen oder ob es Ihnen mehr nützen würde, möglicherweise unter neutraler Vermittlung nach einer für alle annehmbaren Lösung zu suchen. Ich wünsche Ihnen daher, dass Sie gemeinsam kurzfristig eine Lösung finden, die nicht auf mittlere oder lange Sicht zum Problem wird. Freundliche Grüße Winfried Berner Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
|
|||||||||||||