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Alle Kategorien > Fachliches, Technisches und Methodisches > Arbeitsrecht und Mitbestimmung im Change Management > Betriebsvereinbarung zur Lohnanpassung und Urlaubsverzicht
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Autor: Anja
Erstellt: 18.02.2008 - 14:14
Betreff: Betriebsvereinbarung zur Lohnanpassung und Urlaubsverzicht
Hallo, vielleicht kann einer helfen: wir der BR sind aufgefordert worden eine BV zu bewilligen, die Lohnanpassungen, Urlaubsverzicht von 30 Tagen auf 24 Tagen sowie eine Wochenzeiterhöhung von 40,00 auf 42,5 h zu unterzeichnen. Wir wollen uns dagegen aussprechen, welche möglichkeiten haben wir hier???

Vielen Dank
Anja

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Dieser Thread wurde aus dem alten Diskussionsforum übernommen, deshalb hat sich das Datum geändert.
Der ursprüngliche Eintrag datiert vom 21.1.2007
Benutzerbild Autor: Winfried Berner
Erstellt: 18.02.2008 - 14:15
Betreff: re: Betriebsvereinbarung zur Lohnanpassung und Urlaubsverzicht
Hallo Anja,

bevor Sie dagegen vorgehen, wäre meine dringende Empfehlung, dass Sie sich informieren, ob das für Ihren Betrieb nicht möglicherweise eine überlegenswerte Sache ist. Das ist letzten Endes weniger eine arbeitsrechtliche Frage als eine betriebswirtschaftliche: Dazu müssten Sie genau wissen, wie Ihr Betrieb derzeit dasteht und wie seine Zukunftsstrategie ist. Denn Kostensenkung alleine ist kein tragfähiger Weg in die Zukunft; wichtig wäre also auch zu verstehen, was das Management sonst noch zu tun gedenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen.

Mein Vorschlag daher: Fordern Sie die Geschäftsleitung auf, Ihnen detailliert und anhand von Fakten darzulegen, wie die Markt- und Wettbewerbssituation Ihres Unternehmens ist und wie das Zukunftskonzept für Ihre Firma aussieht.

Erst wenn Sie das verstanden haben, können Sie sinnvoll darüber nachdenken, ob Sie die vorgeschlagene Betriebsvereinbarung unterschreiben oder ablehnen sollen. Was die juristische Seite betrifft, erhalten Sie Rat bei Ihrer Gewerkschaft bzw. bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu dürfen wir als Nichtjuristen keinen Rat erteilen.

Freundliche Grüße

Winfried Berner
Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
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